Es ist nach zwei aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs wettbewerbsrechtlich unzulässig, wenn Apotheken ihren Kunden beim Erwerb von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln geringwertige Werbegaben wie einen Brötchen-Gutschein oder einen Ein-Euro-Gutschein gewähren. Der Bäckereigutschein In dem ersten der beiden hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fälle klagte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen eine Darmstädter
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